Coronavirus: Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Am 3. Dezember 2021 hat der Bundesrat infolge der seit Wochen stark steigenden Infektionszahlen die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt. Diese treten am 6. Dezember 2021 in Kraft und sind bis am 24. Januar 2022 befristet.
Neu herrscht drinnen überall dort eine Maskenpflicht, wo eine Zertifikatspflicht gilt. Zudem wird in den Restaurants eine Sitzpflicht für die Konsumation eingeführt. Wo das Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen. So müssen bei Sportaktivitäten die Kontaktdaten der Spieler erhoben werden (Quelle: Medienmitteilung Bundesrat)
Dies bedeutet für uns, dass ab Montag 6. Dezember 2021 wieder eine Maskenpflicht im gesamten Sportcenter gilt. Die Zertifikatspflicht bleibt bestehen. Auf den Tennis- und Squashplätzen muss während dem Spiel keine Maske getragen werden. Es werden jedoch die Kontaktdaten der Spieler erhoben. Ebenso müssen Gäste des Bistros, wenn sie am Tisch sitzen und konsumieren, keine Maske tragen.