AGB
Untenstehend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennishalle Fällanden AG. Stand: Oktober 2022.
-
Reservation von Einzelstunden
Tennis- und Squashplätze können telefonisch oder online auf unserer Website www.tennis-squash.ch über das Online-Platzreservationssystem bis max. drei Wochen im Voraus gebucht werden. Reservationen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Die Tennishalle Fällanden AG behält sich das Recht vor, dem Mieter einen anderen als den (online) gebuchten Platz zuzuteilen. Die Platzzuteilung ist einzuhalten. Für Anlässe oder spezielle Anfragen wenden Sie sich an die Centerleitung. -
Fixplatz Tennis und Squash
Bei der Fixstunde handelt es sich um eine während der ganzen Saison zur immer gleichen Zeit und am gleichen Tag wöchentlich für Sie reservierte Stunde, welche weder auf einen anderen Tag noch auf eine andere Spielzeit verschoben werden kann. Die Tennishalle Fällanden AG behält sich das Recht vor, dem Fixplatzmieter einen anderen als den gewohnten Platz zuzuteilen. Die Platzzuteilung ist einzuhalten. Der Mietpreis ist vor Beginn der Saison zu bezahlen. Fixstunden, welche an Feiertagen in die Schliesszeiten fallen, werden bei der Rechnungstellung in Abzug gebracht. Mit Unterzeichnung des entsprechenden Anmeldeformulars wird die Anmeldung definitiv. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrer Anmeldung kein Anrecht auf eine Fixstunde entsteht. Wird die Anmeldung nach erfolgter Zuteilung einer Fixstunde zurückgezogen bzw. widerrufen, so wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 250.- in Rechnung gestellt. -
Annullierung von reservierten Einzelstunden
Reservationen für den aktuellen Tag können innerhalb von 15 Minuten nach erfolgter Buchung kostenlos annulliert werden. Ansonsten ist eine Annullation von gebuchten Tennis- oder Squashplätzen nur bis 24 Stunden vor Spielbeginn kostenlos möglich. Dies gilt auch im Falle von Krankheit, Unfall oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen. Erfolgt die Annullation zur Unzeit, so ist der Mietbetrag geschuldet, sofern keine Weitervermietung (alle Plätze müssen zu dieser Zeit belegt gewesen sein) zustande gekommen ist. Dies gilt auch für Plätze, welche weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn gebucht worden sind. -
Annullierung von Fixplätzen
Kann der Mieter die Fixplatzstunde (Verschiebung nicht mehr möglich, da weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn) nicht wahrnehmen, kann der Fixplatz zur Vermietung freigegeben werden. Bei Weitervermietung des Platzes durch die Tennishalle Fällanden AG (sofern alle Plätze zu dieser Zeit belegt waren), kann die abgesagte Fixstunde während der laufenden Saison an einem x-beliebigen Tag in der gleichen oder einer tieferen Tarifstufe nachgeholt werden. Wird die Stunde in einer tieferen Tarifstufe kompensiert, so entsteht kein Anrecht auf Auszahlung bzw. Gutschrift der Preisdifferenz. Die Kompensation in einer höheren Tarifstufe ist gegen den entsprechenden Aufpreis möglich. Zur Berechnung des Aufpreises wird vom allgemeingültigen Stundentarif (Preis für Einzelstunde) ausgegangen. Pro Saison können maximal fünf abgesagte Fixstunden (Doppelstunden sind als eine Fixstunde zu betrachten) kompensiert werden. Gerne erteilt Ihnen unsere Sportcentermitarbeiterin Auskunft darüber, ob Ihr abgesagter Platz weitervermietet werden konnte und ein Anrecht auf Kompensation besteht oder nicht. Fixstunden, die während der laufenden Saison nicht kompensiert worden sind, verfallen. Es besteht kein Anspruch auf Bargeld. Andere Regelungen über eine Entschädigung wegen Krankheit oder Unfall können nur mit der Centerleitung vereinbart werden. -
Spielzeit und Preise
Tennis- und Squashplätze können stunden- oder halbstundenweise gemietet werden. Spielbeginn ist jeweils zur vollen oder zur halben Stunde. Fixstunden können nur zur vollen Stunde und nur stundenweise gebucht werden. Wird nach Beendigung der bezahlten Spielzeit weitergespielt, ist die Sportcentermitarbeiterin verpflichtet, die Platzkosten für die Nachspielzeit einzuziehen. Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anrecht auf die volle Spielzeit. An gesetzlichen Feiertagen gelten die Wochenendpreise. Davon ausgenommen sind Fixplätze. -
Benutzung der Plätze & Haftung
Die Tennis-und Squashplätze sowie der Fitnessraum dürfen nur mit sauberen und nicht abfärbenden Sportschuhen betreten werden. Die Tennishalle Fällanden AG behält sich das Recht vor, dem Verursacher von Verschmutzungen jeglicher Art (insbesondere für das Entfernen von Strichen versursacht durch abfärbende Schuhsohlen) die gesamten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Es wird auf der ganzen Anlage um Ordnung und sportliches Verhalten gebeten. Eltern sind angehalten, auf ihre Kinder zu achten. Die Benutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Unfall-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Besucher. -
Bezahlung
Einzelstunden: vor Spielbeginn an der Rezeption
Fixplätze: gemäss Rechnungsstellung -
Öffnungszeiten & Betriebsferien
Die Tennishalle Fällanden AG behält sich das Recht vor, bei ausbleibenden Platzbuchungen das Center am Abend und am Wochenende vorzeitig zu Schließen. Die Daten der Betriebsferien entnehmen Sie bitte den Öffnungszeiten. In dieser Zeit bleibt das Tennis- und Squashcenter für Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten geschlossen. -
Besondere Anlässe
Die Tennishalle Fällanden AG behält sich das Recht vor, wegen besonderen Anlässen (Veranstaltungen, Turnieren etc.) Fixplatzstunden abzusagen und mit Gutscheinen zu vergüten.
>> | Laden Sie hier die AGB der Tennishalle Fällanden AG als PDF herunter. |